Offener Brief gegen den öffentlichen Umgang mit der „Gruppenvergewaltigung“ in Freiburg

Unsere Solidarität gehört den Betroffenen von sexualisierter Gewalt!

Am 26. Juni hat in Freiburg der Prozess gegen die elf Angeklagten im Falle der Vergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg begonnen. Das Ausmaß der Tat und die massive Gewalt, die dieser Frau widerfahren ist, sind schockierend. Wir wünschen der Betroffenen ein stabiles und liebevolles Netzwerk und viel Kraft, um das, was ihr angetan wurde, aufarbeiten zu können. Wir versprechen ihr all unsere Solidarität.

Deswegen verurteilen wir die öffentliche Ausschlachtung des Prozesses, in dem die Betroffene erneut durch Rechtsanwält*innen, Pressevertreter*innen und eine frauen*feindliche Mehrheitsgesellschaft gedemütigt wird. Und mit ihr alle Frauen* (*1) , die sexualisierte Gewalt erfahren haben oder werden.

Uns erscheint es mehr als fraglich, mit welcher Intention Medien und besonders die Badische Zeitung aktuell berichten. Die detaillierten Beschreibungen der Vergewaltigungen erscheinen uns weniger als differenzierte Darstellung, sondern vielmehr als Ausschlachtung eines furchtbaren Ereignisses zur Erhöhung der eigenen Absatzzahlen. Aber auch Einzelpersonen wie der Rechtsanwalt und Stadtrat Dubravko Mandic nutzen gezielt Medien wie Facebook, um in Bezug auf diesen Fall sexualisierter Gewalt ihre rassistische Hetze voranzutreiben.

Dank der Badischen Zeitung wird die Öffentlichkeit, auf Kosten der Betroffenen, zum Voyeur dieser Nacht. Denn schon nach Bekanntwerden der Tat wurden detaillierte Beschreibungen und Bilder des Tatorts veröffentlicht. Mittlerweile sogar immer detailreicher der vermeintliche Tathergang, vermeintliche Zitationen der Betroffenen und ihres mutmaßlichen sexuellen Verhaltens. Damit machen sich die Medien zum Sprachrohr der Angeklagten. Dass diese selbstverständlich versuchen, sich mit einer ‚eigenen‘ Version des Tathergangs zu schützen, liegt unabhängig von ihren konkreten Ausführungen auf der Hand. Warum es deshalb für eine grundsätzlich legitime Berichterstattung notwendig ist, wörtliche Zitate, die der Betroffenen zugeschrieben werden und die diese sichtlich in der Öffentlichkeit diffamieren sollen, ungefiltert abzudrucken, erklärt sich uns nicht.

Die Art und Weise der Prozessführung sowie die aktuelle Berichterstattung stehen sinnbildlich dafür, wie in der deutschen Mehrheitsgesellschaft, von Seiten des Staates und der Justiz mit Vergewaltigungen und Gewalt an Frauen* umgegangen wird. Die systematische Dimension, die hinter der Gewalt an Frauen* steht, wird vollständig verdeckt und durch Phänomene wie „Victim Blaiming“ (Beschuldigung der
Betroffenen) aufrechterhalten. Wie sollen sich Betroffene trauen, mit ihrer Erfahrung zur Polizei oder an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn sie davon ausgehen müssen, derart zerrissen zu werden? Anhand der herrschenden Bilder davon, wie Frauen* nicht sein sollen – nämlich selbstbewusst, aufreizend und sexuell aktiv – wird eine voyeuristische Öffentlichkeit bedient, um über den Hergang sexualisierter Gewalt zu urteilen. Die Betroffene dient dabei ausschließlich als Projektionsfläche für die gesellschaftliche Sicht auf Frauen, die bei offener sexueller Aktivität als minderes Wesen, weniger schützenswert und in ihrer Gewalterfahrung als potentiell mitschuldig gelten. Gleichzeitig dient sie in Folge einer rassistischen Projektion als Opfer einer Gruppe vermeintlich „wilder“ und „ungehemmter“ „Fremder“. Die Öffentlichkeit ist dabei jederzeit bereit, den Helden zu spielen.

Für uns spielt es keine Rolle, durch welche konkrete Handlung oder Praktik sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, was die Betroffene getragen hat, auf welchen Typ sie steht und wie ihr reguläres Sexualverhalten ist, denn es steht uns nicht zu, ein subjektives Urteil über sie zu fällen. Dass eine massive Grenzüberschreitung stattgefunden hat, ist unbestreitbar. Dafür brauchen wir keine öffentliche Schilderung jeder Äußerung, jedes Details und jedes kleinstmöglichen Widerspruchs.

Schockiert haben uns außerdem die medialen Äußerungen der Verteidigerinnen, welche die Perspektive der Betroffenen grundsätzlich in Frage stellen: In den Äußerungen der Rechtsanwältinnen Jan-Georg Wennekers (*2) und Kerstin Oetjen (*3) zeigt sich, dass Solidarität mit Betroffenen sexualisierter Gewalt davon abhängig scheint, von welcher Seite der Gehaltscheck ausgestellt wird.

Wir respektieren das Recht auf juristische Verteidigung, allerdings erwarten wir dringende Solidarität gegenüber Betroffenen sexualisierter Gewalt.

Das Vertreten der Mandant*innen durch die Verteidiger*innen entsprechend der Unschuldsvermutung darf nicht auf Kosten des Schutzes der Betroffenen und eines respektvollen, solidarischen und würdevollen Umgangs mit ihnen geschehen!

Wir verurteilen die unsensible, frauenverachtende Berichterstattung der Badischen Zeitung!

Wir fordern eine differenzierte und aufklärende mediale Auseinandersetzung in Bezug auf die Gewalt, die Frauen* tagtäglich widerfährt!

Wir fordern die Anerkennung der systematischen Dimension, die Gewalt an Frauen* zugrunde liegt und damit ein Ende des Täterschutzes! Insbesondere in der Aufarbeitung durch Polizei und Justiz. Das heißt für uns: Die Beweislast von „Sexualverbrechen“ darf nicht bei den Betroffenen liegen!

Wir erklären uns ausdrücklich solidarisch mit der Betroffenen dieser Vergewaltigungen! Außerdem mit allen Frauen* und Menschen, denen sexualisierte Gewalt angetan wurde und wird!

Unterzeichner*innen:

AK Feministische TheorieN, Anarchistische Gruppe Freiburg, A-Team, Block Feminista Roller Derby Revolution, Feministische Gruppe Realitätenwerkstatt, Feministisches und Frauen*streik Komitee Freiburg, Feministische Linke Freiburg, Feministisches Zentrum Freiburg – FZ, Frauenhorizonte gegen sexuelle Gewalt e.V. Freiburg, Kritische Mediziner*innen, Octopussya, SAGA, Wildwasser e.V., Petra Schloß, Silvia Lusser und Sigi Fischer (als Einzelpersonen)


*1: Das Gender-Sternchen steht für eine Erweiterung des davorstehenden Begriffs; es soll sichtbar machen, dass es mehr als nur das normative Verständnis von ‚Frau‘ gibt. Wir verwenden das Sternchen somit, um Menschen, die sich nicht vollkommen in das System der Zweigeschlechtlichkeit einordnen möchten/können, ebenfalls mit einzubeziehen.

*2: „Die Beweislage sei äußerst dünn, sagte der Verteidiger eines der Angeklagten, Jan-Georg Wennekers. Die Frau könne sich an nichts erinnern. Und es gebe kaum Spuren. Klare Beweise fehlten.“
(26.06.2019; https://www.derwesten.de/panorama/gruppenvergewaltigung-in-freiburg-
schockierende-details-kommen-ans-licht-ein-satz-ist-besonders-entsetzlich-prozess-
id226297843.html)

*3: „Oetjen hatte für Schlagzeilen gesorgt, als sie im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung nahe der Diskothek “Hans-Bunte-Areal” gegenüber Journalisten drastische Worte aus einem Verhörprotokoll zitiert und so Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin, des mutmaßlichen Opfers, geschürt hatte: Die junge Frau sei nicht vergewaltigt worden, sondern habe den Sex mit den Angeklagten mehr oder minder eingefordert, so der Tenor des Zitats.“ (14.07.2019; https://www.badische-zeitung.de/rauer-ton-und-widersprueche)


Beitrag veröffentlicht

in

von